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Rechtliches · B2B-Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge an Johannes-Team. Wir arbeiten ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) — diese AGB regeln, was zwischen uns gilt.

Wichtig vorab: Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Johannes Team, Inhaber Johannes Dambergs, Im Lehmpütt 2, 47574 Goch (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(3) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich KI-Beratung, KI-Automatisierung, Prozessautomatisierung, individuelle Softwareentwicklung und Schulung sowie ergänzende digitale Dienstleistungen (z. B. Webseiten und Online-Sichtbarkeit) ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Anfragen — etwa über das Anfrage-Formular der Website, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp — sind unverbindlich. Auf eine Anfrage folgt in der Regel ein kostenloses Erstgespräch; anschließend erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot (im Regelfall ein Festpreis-Angebot für ein klar abgegrenztes Projekt), das vom Auftraggeber ausdrücklich angenommen werden muss.

(3) Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nicht anders vereinbart.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise dem schriftlichen Auftrag.

(2) Nicht vom vereinbarten Leistungsumfang erfasste Zusatzleistungen werden nach Aufwand abgerechnet, nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber:

  • Stundensatz Mehrarbeit: 70,00 € netto pro Stunde (zzgl. 19 % USt = 83,30 € brutto)
  • Mindestabrechnung: 30 Minuten (= 35,00 € netto)

Alle Preisangaben verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Dritte (Freelancer, Subunternehmer) einzusetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte (Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte) an den überlassenen Materialien verfügt. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Liefertermine entsprechend. Nach fruchtlosem Ablauf einer 14-tägigen Mitwirkungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu pausieren und bereits erbrachte Leistungen abzurechnen.

§ 5 Abnahme

(1) Bei Werkleistungen (z. B. Website-Erstellung, Logo-Design) wird der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern. Die Abnahme erfolgt schriftlich per E-Mail oder in Textform.

(2) Reagiert der Auftraggeber nach Aufforderung zur Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen und macht keine konkreten Mängel geltend, gilt das Werk als abgenommen.

(3) Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 6 Änderungen (Change Requests)

(1) Pro Projekt sind zwei Korrekturrunden im Preis enthalten, sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen.

(2) Weitere Korrekturen und Änderungen werden nach Aufwand zum Stundensatz (§ 3 Abs. 2) berechnet, nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

(3) Grundlegende Konzept- oder Designänderungen nach bereits erfolgter Freigabe eines Entwurfs sind Sonderleistungen und werden gesondert vergütet.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preisangaben verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 %. Es gilt die Regelbesteuerung — Umsatzsteuer wird mit 19 % gesondert ausgewiesen.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, gilt für Projekte:

  • 50 % der Auftragssumme als Anzahlung bei Auftragsbestätigung
  • 50 % nach Abnahme beziehungsweise Projektabschluss

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(4) Wiederkehrende Leistungen (laufende Betreuung, z. B. Wartung, Hosting oder Weiterentwicklung) werden monatlich im Voraus abgerechnet und sind monatlich zum Monatsende kündbar, sofern im Angebot keine andere Laufzeit ausdrücklich vereinbart ist.

(5) Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich einzustellen. Dies umfasst auch das Pausieren laufender Betreuungsleistungen nach vorheriger Mahnung.

§ 8 Hosting

(1) Hosting ist nicht Bestandteil eines Projekt-Festpreises, sofern es im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt ist. Der Auftraggeber wählt zwischen eigenem Hosting, Hosting-Vermittlung durch den Auftragnehmer oder Hosting im Rahmen einer laufenden Betreuung.

(2) Bei Hosting-Vermittlung schließt der Auftraggeber den Hosting-Vertrag direkt mit dem jeweiligen Hosting-Anbieter (z. B. Mittwald). Der Auftragnehmer ist nicht Vertragspartei dieses Vertrags.

(3) Ist Hosting Bestandteil einer laufenden Betreuung, fungiert der Auftragnehmer als Wiederverkäufer der Hosting-Leistung. Es gelten zusätzlich die AVV-Bedingungen des jeweiligen Hosting-Anbieters.

§ 9 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Werke (Designs, Texte, Konzepte, Code, KI-generierte Bilder/Videos) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Nach vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen — insbesondere Software einschließlich Quellcode, Designs und Texten — ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht ein, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung. Die Software gehört damit im wirtschaftlichen Sinn dem Auftraggeber; das Urheberrecht selbst ist nach deutschem Recht (§ 29 UrhG) nicht übertragbar.

(3) Ausgenommen von Absatz 2 sind vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken und wiederverwendbare Komponenten des Auftragnehmers sowie Open-Source-Bestandteile. Daran erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht; für Open-Source-Bestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

(4) Urheberpersönlichkeitsrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, erstellte Arbeiten als Referenz im eigenen Portfolio, auf der Website und in Social Media zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.

(5) Vor vollständiger Bezahlung stehen alle Rechte ausschließlich dem Auftragnehmer zu.

(6) Eingekaufte Fremdleistungen (Stock-Fotos, Schriften, Plugins) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese werden an den Auftraggeber weitergegeben.

(7) Bei KI-generierten Inhalten erfolgt eine Kennzeichnung gemäß EU AI Act (VO 2024/1689), soweit erforderlich.

§ 10 Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach Projektabschluss mit Name und Logo als Referenz zu nennen (§ 9 Abs. 4), sofern der Auftraggeber nicht widerspricht. Ein Hinweis im Footer einer erstellten Website oder Anwendung wird nur gesetzt, wenn es vereinbart ist.

§ 11 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Leistungserbringung nach den anerkannten Regeln der Technik.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht auf Nacherfüllung.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(4) Keine Gewähr wird übernommen für:

  • den wirtschaftlichen Erfolg der umgesetzten Lösung (z. B. konkrete Zeitersparnis-, Umsatz- oder Kostenziele)
  • Platzierungen in Suchmaschinen und Erfolgsquoten von Werbemaßnahmen
  • die ständige Verfügbarkeit und die inhaltliche Richtigkeit der Ausgaben von KI-Diensten Dritter (z. B. Sprachmodell-Schnittstellen); vereinbarte Prüf- und Kontrollprozesse bleiben unberührt
  • Ausfälle durch Drittanbieter (Hosting, Schnittstellen, externe Dienste)
  • Änderungen, die der Auftraggeber nach Abnahme eigenständig oder durch Dritte vornimmt

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf die Auftragssumme des jeweiligen Projekts beziehungsweise auf den Betrag einer ggf. abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust, sofern der Auftraggeber keine oder unzureichende Backups vorhält. Ist eine laufende Betreuung mit Backups vereinbart, ergibt sich deren Umfang aus dem Angebot; bei eigenem Hosting des Auftraggebers liegt die Backup-Verantwortung beim Auftraggeber.

§ 13 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsinterna vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 14 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung, gemäß DSGVO und BDSG. Details siehe Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, wird zwischen den Parteien ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 15 Kündigung

(1) Projektverträge (Festpreis-Projekte) können nach Fertigstellung des Werks nicht ordentlich gekündigt werden.

(2) Laufende Betreuung und andere Dauerschuldverhältnisse können ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit gilt nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail aninfo@johannes-team.de ausreichend).

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers (Goch), soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 2026-08-28

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